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21/01/2026
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Frankreich

Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter vor Ablauf der Frist: Regeln, Gründe und Verfahren

Während ein Mieter seinen Mietvertrag jederzeit kündigen kann, gilt dies nicht für den Vermieter. In Frankreich ist die Vermietung durch strenge Regeln geregelt: Der Vermieter ist normalerweise verpflichtet, das Erneuerungsdatum abzuwarten, das dem Ende der Vertragslaufzeit entspricht. Eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist jedoch aus bestimmten Gründen und unter Einhaltung einer strengen Kündigungsfrist möglich.

Definition und rechtlicher Rahmen des Wohnraummietvertrags

Ein Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Eigentümer (Vermieter) und dem Mieter unterzeichnet wird. Dieses Dokument legt die Modalitäten der Vermietung fest: Miethöhe, Beschreibung der Wohnung und Dauer der Belegung. Die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter vor Ablauf der Frist ist ein sensibles Verfahren. Entgegen der landläufigen Meinung kann der Vermieter den Vertrag nicht einfach deshalb kündigen, weil er den Mieter wechseln möchte. Ob bei einer unmöblierten oder möblierten Vermietung, er muss einen gesetzlichen Grund nachweisen und die gesetzlichen Formalitäten einhalten. Colonies, Experte für Wohnlösungen, begleitet Sie bei diesen Schritten, um sicherzustellen, dass jede übermittelte Information den rechtlichen Rahmen einhält.

Was sind die gesetzlichen Gründe für die Kündigung eines Mietvertrags?

Das Gesetz sieht drei explizite Situationen für die Kündigung des Mietvertrags vor:

1. Eigenbedarfskündigung (Congé pour reprise)

Der Eigentümer kann kündigen, wenn er die Wohnung selbst beziehen oder einen nahen Verwandten (Ehepartner, Vorfahren oder Nachkommen) dort als Hauptwohnsitz unterbringen möchte. Die Rücknahme für einen Zweitwohnsitz ist verboten.

2. Verkaufskündigung (Congé pour vente)

Im Falle eines Verkaufs der Wohnung kann der Eigentümer dem Mieter zum Ende der Mietzeit kündigen. Bei einer unmöblierten Vermietung aktiviert dies das Vorkaufsrecht: Der Mieter hat Vorrang beim Kauf der Immobilie.

3. Berechtigter und schwerwiegender Grund

Dieser Grund betrifft oft ein Fehlverhalten des Mieters: wiederholter Zahlungsverzug bei Miete und Nebenkosten, unbefugte Untervermietung oder Störung des Nachbarschaftsfriedens. Der Vermieter muss dann den schwerwiegenden Charakter des Fehlverhaltens beweisen, um den Vertrag zu beenden.

Kündigungsfristen und Formvorschriften für den Versand

Damit die ausgesprochene Kündigung gültig ist, muss das Kündigungsschreiben eine bestimmte Frist vor Ende des Mietvertrags einhalten:

  • 6 Monate bei einer unmöblierten Vermietung.

  • 3 Monate bei einer möblierten Vermietung.

Das Verfahren muss zwingend erfolgen durch:

  • Einschreiben mit Rückschein (LRAR).

  • Zustellung durch einen Justizbeauftragten (ehemals Gerichtsvollzieher).

  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail führt zur Nichteinhaltung des Verfahrens und zur Nichtigkeit der Kündigung.

Geschützte Mieter: Eine bedeutende Ausnahme

Der Vermieter kann bestimmten Mietern nicht kündigen, ohne eine Ersatzlösung anzubieten. Dies betrifft Mieter über 65 Jahre mit geringem Einkommen (unter den gesetzlichen Höchstgrenzen). Dieser Schutz entfällt, wenn der Vermieter selbst über 65 Jahre alt ist oder über bescheidene Mittel verfügt.

Verfahren und Anfechtung: Was tun im Streitfall?

Obwohl der Mieter die Wohnung normalerweise am Ende der Kündigungsfrist verlassen muss, kann er die Kündigung anfechten, wenn er glaubt, dass der Grund vorgetäuscht ist (Scheinverkauf oder Scheineigenbedarf). Im Falle einer Weigerung auszuziehen, darf der Vermieter den Mieter nicht selbst ausweisen. Er muss ein Verfahren vor dem zuständigen Richter einleiten. Wenn der Mieter einen Arbeitsplatzverlust oder eine prekäre Situation erleidet, können vom Gericht zusätzliche Fristen gewährt werden.

Was man bei der Kündigung eines Mietvertrags beachten sollte:

  • Prüfen Sie, ob der Grund rechtmäßig ist (Verkauf, Eigenbedarf oder schwerwiegender Grund).

  • Halten Sie die Kündigungsfrist (3 oder 6 Monate) strikt ein.

  • Verwenden Sie ausschließlich das Einschreiben mit Rückschein oder einen Justizbeauftragten.

  • Prüfen Sie, ob der Mieter den Status eines geschützten Mieters genießt.

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